Ihre Zollbeschau in sicheren Händen

Was ist eine Zollbeschau?

Ablauf einer Zollbeschau

Die Zollbeschau ist eine Maßnahme, die vom Zollamt angeordnet wird, um die importierte oder zu exportierende Ware durch einen Abfertigungsbeamten auf Menge und/oder Beschaffenheit zu prüfen. 

Gründe für eine Zollbeschau können wie folgt sein:

  • Markenrechtsverletzungen
  • Prüfung auf Beschaffenheit bzw. Menge der Ware
  • Zweifel an der Einreihung der Zolltarifnummer
  • Verdacht auf Schmuggel oder Dual Use Goods Prüfung
 
Grundsätzlich wird zwischen einer Mengen- und einer Beschaffenheitsbeschau unterschieden. 
Die Mengenbeschau dient insbesondere bei Waren, für die der Zollbetrag nach einer Mengeneinheit zu berechnen ist.

Die Beschaffenheitsbeschau hingegen dient der Ermittlung von Merkmalen der Ware, die für die Einreihung in den Zolltarif maßgebend sind.

  1. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die angemeldete Ware übersichtlich bereitgestellt wird. Außerdem müssen alle notwendigen Dokumente wie Handelsunterlagen, Beförderungspapiere und Zahlungsverkehrsunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
  2. Die Waren müssen unter Aufsicht des Zollbeamten ausgepackt und auf Menge und/oder Beschaffenheit überprüft werden. Hierbei werden auch die Dokumente zur angemeldeten Ware auf Richtigkeit geprüft. Im Anschluss muss die Ware wieder verpackt werden.
  3.  Der Zollbefund wird auf der Zollanmeldung vermerkt. Ist die Zollanmeldung schriftlich erfolgt, erfolgt der Zollbefund ebenfalls schriftlich auf dem Steuerbescheid. Andernfalls erfolgt dieser auf digitalem Wege im IT-Verfahren ATLAS. Die Waren dürfen erst bewegt werden, sobald der/die Zollbefund/Zollfreigabe vorliegt.

Pflichten des Zollanmelders

  • Darlegungspflicht: Der Anmelder muss die Waren zum Ort der Zollbeschau befördern bzw. an seinem Lager dem Zoll bereitstellen sowie alle für die Zollbeschau erforderlichen Tätigkeiten wie z.B. die Entnahme von Mustern unter seiner Verantwortung vornehmen. Alle hierfür anfallenden Kosten gehen zu Lasten der Ware / des Importeurs.
  • Duldungspflicht: Die Muster- oder Probenentnahme durch die Zollbehörden begründet keinen Anspruch auf Entschädigung des Anmelders.
  • Auskunfts- und Nachweispflicht: Alle erforderlichen Dokumente wie z.B. Vertragsunterlagen, Beförderungsdokumente und Unterlagen für den Zahlungsverkehr müssen auf Verlangen der Zollbehörde zur Verfügung gestellt werden.

Dienstleistungen TK Asia Logistics

  • Ent- und Beladung und Bereitstellung Ihrer Waren für den Zoll
  • Beauftragung der Zollbeschau
  • Auspacken der Ware mit anschließender fachgerechten Verpackung gem. Vorschrift der Zollbehörden
  • Begleitung der Zollbeamten bei der Beschau
  • Dokumentenmanagement 
  • Versiegelung von Containern
  • Optimierung der Zollbeschau
  • Nachbereitung

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